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Schulungsplattform - Schritt 2

Werbe-E-Mail anlegen + Werbe-E-Mail 

1) Werbe-E-Mail anlegen: 

Bitte lege Dir folgende E-Mail-Adresse an: nachname.company4youandme@gmail.com –> Diese E-Mail-Adresse gilt als Übergangslösung und sollte maximal ein paar Monate so genützt werden.

Langfristige E-Mail-Adresse anfordern: Bitte schreibe eine E-Mail an: technik@company4youandme.com –> Gib hier an, dass man bitte folgende E-Mail-Adresse für Dich anlegen soll: nachname@company4youandme.com –> Die E-Mail-Adresse wird dann innerhalb weniger Tage angelegt. 

Sobald Du eine E-Mail-Adresse angelegt haben, schicke bitte an folgende E-Mail-Adresse die Werbe-E-Mail, die Du an den Kunden schicken würden, damit wir nochmals kontrollieren können, ob diese E-Mail korrekt von Ihnen aufbereitet wurde.

2) Angebots-E-Mail: Bitte die Angebots-E-Mail hier anfordern: office@company4youandme.com oder per LinkedIn bei einem der Teammitglieder. 

Inhalt der E-Mail: Die E-Mail soll bitte nur hinsichtlich der Ansprache und am Ende hinsichtlich Deines Namens und Kontaktdaten, als auch Profilbild abgeändert werden. Die anderen Inhalte, sprich Text in der E-Mail, als auch die Anhänge sollen in keiner Form umgeschrieben werden. 

Zwei Anhänge für die E-Mail bitte herunterladen und bei der E-Mail an den Kunden immer anhängen:

Hinweis: Der Kunde erhält eine professionelle Angebots-E-Mail mit 2 oder 3 Anhängen, bestehend aus einem Angebotsschein und Konzept- und Drehbuch-Fragen.

1a) Download: Angebotschein für Agenturdienstleistungen – Company 4 You & Me –> Die Übersicht dient dazu, immer alle Optionen im Auge zu haben. 

1b) Download: Angebotschein für Coachings – Company 4 You & Me –> Die Übersicht dient dazu, immer alle Optionen im Auge zu haben. 

2) Download: Company 4 You & Me – Kostenloser Unternehmens-Struktur-Whitepaper

Wichtiger Hinweis: Bitte studiere die E-Mail und Anhänge bezüglich der Inhalte penibel und verinnerliche diese Inhalte so gut als möglich. Diese Inhalte sind für ein erfolgreiches Verkaufsgespräch absolute Grundlage. Solltest Du diese Informationen nicht im Laufe der Zeit verinnerlichen, kannst Du auch niemals kompetent als Telefonverkäufer für unsere Dienstleistungen auftreten. 

FAQ: 

1) Muss die MwSt. immer mit berechnet werden im Angebotsschein? 

Da der Unternehmenssitz in Österreich ist, muss nur bei Angeboten für Unternehmen in Österreich die 20 % MwSt. berechnet werden. Bei allen Unternehmen außerhalb von Österreich wird dieser Punkt nur mit einem Leerstrich gefüllt werden, sprich die MwSt. muss nicht ausgeführt werden. 

2) Muss die Angebotsschein-Nr. abgeändert werden?

Nein, kann immer gleich angeführt werden oder mit einer nach eigenem Ermessen frei gewählten Zahl angeführt werden.


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